Allgemeine Bedingungen Medigres, Fortbildungsorganisation

  1. Definitionen

Medigres, die Nutzer dieser Allgemeinen Bedingungen, Teilnehmer an den Kursen und Kongressen, die natürliche Person, mit der Medigres als Dozent oder Organisation eine Kurs- oder Kongressvereinbarung abgeschlossen hat.

  1. Allgemein

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Verträge zwischen Medigres und Teilnehmern.  Abweichungen können nur schriftlich mit Medigres vereinbart werden.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bedingungen nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so gelten die übrigen Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen gleichwohl.

  1. Anmeldungen

Kurs-/Kongressanmeldung soll schriftlich  vom Teilnehmer, vor einem festgelegten Zeitpunkt, vorgenommen werden.  Die Anmeldung kann sowohl mit der Post oder über  E-Mail vorgenommen werden.  Nach Erhalt der benötigten persönlichen Daten und unter der Voraussetzung, dass die Anmeldung schon stattgefunden hat,  erhält der Teilnehmer spätestens 2 Wochen vor Kurs-/Kongressanfang einen schriftlichen Bestätigungsbrief.

Erst nach der schriftlichen Anmeldungsbestätigung und nachdem Medigres die Zahlung der Kurs- oder Kongresskosten vom Teilnehmer bekommen hat, ist Medigres  zur Dienstleistung verpflichtet.

  1. Zahlung

Die Preise sind in Euro und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, falls nicht anders angegeben.

Alle Tarife sind für Privatpersonen und Freiberufler gemeint.

Der fällige Betraf für den Kurs/Kongress soll jederzeit innerhalb 8 Tage nach Zugang  der Rechnung und unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Medigres-Konto eingegangen sein, falls nicht anders vereinbart oder angegeben. Wenn die Rechnung eine abweichende Zahlungsfrist aufführt entfällt die oben erwähnte Regelung.

Falls Zahlung nicht auf die vereinbarte Art und Weise stattgefunden hat, ist der Teilnehmer von Rechts wegen in Verzug sein.  Der Teilnehmer ist in dem Fall Medigres gesetzliche Zinsen schuldig.  Alle Kosten, die durch den Verzug des Teilnehmers entstehen, wie Zinsverlust, Inkassogebühren, gerichtliche und außergerichtliche Kosten, sollen vom Teilnehmer beglichen werden.

Ist die rechtzeitige Zahlung ausgeblieben, so kann dem Teilnehmer den Zutritt zum Kurs/Kongress verweigert werden, es sei denn, es gibt eine explizite und schriftliche Vereinbarung, die bestätigt, dass der fällige Betrag nachträglich im Voraus durch Banküberweisung oder gegen bar bezahlt werden soll.  Im Falle eines Kurses/Kongresses kann diese Zahlung nur vor dem Kurs-/Kongressanfang stattfinden.  Falls von einer nicht rechtzeitigen Zahlung die Rede sein sollte, ist Medigres jederzeit berechtigt,  einen anderen Teilnehmer als Ersatz zuzulassen. Sollte dies der Fall sein, so entfällt hiermit die Zugangsberechtigung, auch wenn eine nachträgliche Barzahlung geleistet werden kann.

  1. Stornierung, Änderung und höhere Gewalt vonseiten Medigres

Medigres behält sich das Recht vor, einen Kurs/Kongress zu stornieren wenn die Teilnehmerzahl nicht ausreicht (abhängig vom Kurs gibt es eine Mindestzahl) oder im Falle von Katastrophen.  Medigres wird womöglich eine passende Alternative bieten.

Im Falle von unvorhergesehenen Umständen, unter denen Krankheit des Dozenten und Umständen, die in bezug auf die Person und/oder die Materialien eintreten, ohne die der Kurs/der Kongress nicht stattfinde kann, kann Medigres den Kurs/Kongress unterbrechen, verlegen und/oder stornieren.

Im Falle einer Änderung bezüglich der Kurs-/Kongressdaten wird Medigres den Teilnehmer so bald wie möglich schriftlich darüber informieren.  Sollte der Teilnehmer nicht in der Lage sein, an diesen geänderten Kurs-/Kongressdaten teilzunehmen, wird kostenlose Stornierung geboten und die bereits vorgenommene Zahlung zurückerstattet.

  1. Änderung und Stornierung vonseiten des Kurs-/Kongressteilnehmers

Stornierung, Änderung der Kurs-/Kongressteilnahme soll schriftlich vorgenommen werden

  • Die Änderung oder Stornierung eines Kurses/Kongresses soll 8 Wochen vor Anfang des Kurses/Kongresses vorgenommen werden.  Nur €  12,50 an Verwaltungsgebühren werden in Rechnung gestellt werden.
  • Wenn Medigres die schriftliche Stornierung innerhalb 8 Wochen und 4 Wochen vor Anfang des Kurses erhalten hat, wird dem Teilnehmer 50% der Kurs-/Kongresskosten in Rechnung gestellt werden.
  • Wenn Medigres die schriftliche Stornierung innerhalb 4 Wochen und 2 Woche vor Anfang des Kurses erhalten hat, wird dem Teilnehmer 75% der Kurs-/Kongresskosten in Rechnung gestellt werden.
  • Wenn Medigres die schriftliche Stornierung innerhalb 2 Wochen vor Anfang des Kurses/Kongress erhalten hat, wird dem Teilnehmer 100% der Kurs-/Kongresskosten in Rechnung gestellt werden.
  1. Urheberrecht

Alle Rechte des Kurs-/Kongressmaterials und der Dokumentation, die von Medigres verschafft worden ist, gehören Medigres, insofern diese Rechte nicht anderen gehören.

Ohne schriftliche Genehmigung von Medigres ist es nicht gestattet, das Kurs-/Kongressmaterial und/oder die verschaffte Dokumentation in irgendeiner Form für Kurse/Kongresse, die nicht von Medigres geboten und veranstaltet werden,  zu veröffentlichen, vervielfältigen oder nutzen.

  1. Haftung

Jede Teilnahme am Kurs/Kongress ist das eigene Risiko des Kurs-/Kongressteilnehmers. Medigres haftet nicht für Schäden, die aus welchem Grund denn auch am Eigentum des Teilnehmers entstanden sind.

Medigres haftet nicht für Schäden an Ihren Privateigentümern oder für Diebstahl Ihrer Privateigentümer.

Medigres haftet nicht für irgendwelche Verletzungen, die ein Kursteilnehmer einem weiteren Kursteilnehmer im Rahmen einer Übung, die vor, nach oder während des Kurses stattgefunden hat,  zugefügt hat.

Medigres haftet nicht für Beschwerden, die durch Nachlässigkeit oder Verzug vonseiten des Teilnehmers entstanden sind und für körperliche Beschwerden und Krankheiten, die nicht vorab gemeldet worden sind.

Medigres haftet auf keinerlei Weise für das, was der Teilnehmer nach dem Kurs/Kongress mit den gesammelten Kenntnissen macht.

  1. Geheimhaltung

Die vom Teilnehmer an Medigres gelieferten,  persönlichen Daten, werden nur zur Festlegung und zur Durchführung der Vereinbarung mit

Medigres, z.B. in Form eines Newsletters, verwendet.  Sollte der Teilnehmer auf Informationen über Aktivitäten keinen Wert legen, so kann er/sie

Medigres schriftlich darüber verständigen.